Entdeckungen

Für den Fall

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ich hab’s getan — endlich! Seit Monaten schon liegen die Papiere, leer und fordernd, auf meinem Schreibtisch. Jetzt sind sie ausgefüllt. Und ich bin stolz und froh, dass ich mich mit einem eher unattraktiven Thema beschäftigt habe: dem eigenen Sterben.

Denn darum geht es hier: Sich in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und vielleicht in der Blüte des Lebens 😉 das eigene Lebensende vorzustellen. Das schiebt man ja gerne vor sich her, oder? Wer will schon darüber nachdenken, wie er oder sie eines Tages in einem Krankenhausbett liegt, nicht ansprechbar, und durch Krankheit oder Unfall dem Tode nahe. Ich auch nicht. Jedenfalls für lange Zeit.

Dieses Thema erreichte mich wieder im Rahmen der Brühler Frauenwoche durch ein Veranstaltungsangebot. Eine Ärztin, die seit langen Jahren in der Palliativmedizin arbeitet, machte auf direkte und unkomplizierte Art deutlich: Wir alle sollten für diesen Fall vorsorgen, bevor andere über uns bestimmen! Sie führte die Anwesenden durch die Fragen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, erklärte ihre Bedeutung aus medizinischer Sicht und hatte für viele Situationen Beispiele parat. Anonyme Schicksale, die uns betroffen machten und zum Nachdenken anregten.

Verfügung für den Sterbensfall

Und das war das Erste, was ich lernte: Es handelt sich hier tatsächlich um zwei verschiedene Formulare, beide gleich wichtig. Zunächst ist da die Patientenverfügung. Mit ihr regle ich, was mit mir im Sterbensfall geschehen soll. Dabei geht es um die letzte Lebensphase, in der das Ende angezeigt ist und ich nicht mehr ansprechbar bin. Möchte ich dann noch, dass mein Leben mit Beatmung oder künstlicher Ernährung verlängert wird? Zur Erinnerung: Es geht nicht um eine Krankheit, die überstanden werden muss. Die Patientenverfügung greift allein dann, wenn ganz klar ist, dass ich im Sterben liege. Falls ich noch ansprechbar bin und antworten kann – und sei es nur durch Gestik  – dann bleibt die Verfügung in der Schublade.

Schnell drängt sich die Frage auf: Was passiert denn eigentlich, wenn ich keine Patientenverfügung habe? Und wenn ich auch nicht per Vorsorgevollmacht geregelt habe, wer für mich sprechen soll? Dann nämlich bin ich auf die Entscheidung der Ärzte angewiesen. Und dann kann es sein, dass medizinische Maßnahmen eingeleitet werden, die mein Sterben verlängern. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Beatmung und künstliche Ernährung.

Ich habe bei diesem Vortrag gelernt, dass ein Tod ohne Beatmung oder künstliche Ernährung nicht qualvoll sein muss, so wie wir uns vielleicht ein Ersticken oder Verhungern vorstellen. Die Palliativmedizin, nah am Menschen ausgeführt, nutzt medizinische Mittel wie Schmerzmedikamente, um den Sterbenden den letzten Weg zu erleichtern. Andere Maßnahmen wie Nierenwäsche oder die Gabe von Antibiotika sind oft nicht mehr angezeigt, werden von Ärzten aber dennoch sehr oft vorgeschlagen. Leider spielen hier finanzielle Gründe auch eine Rolle: Mit Beatmung zum Beispiel lässt sich gut Geld verdienen, das weiß ich jetzt. Erschreckend, oder? Möchtet ihr euch solchen Kalkulationen ausliefern?

Patientenverfügung Seite 1
Patientenverfügung Malteser (Ausschnitt)

Wer für mich sprechen soll

Dann wäre da noch die Vorsorgevollmacht. Mit ihr regle ich, wer für mich im Sterbensfall sprechen soll. Ich erkläre, welche Vollmachten ich auf wen übertrage und wie weit die Vollmacht gehen soll. Und damit diese Bevollmächtigten sich im Ernstfall nicht mit Schuldfragen quälen müssen, ist der Verbund mit einer Patientenverfügung so wichtig! Die Vorsorgevollmacht regelt, dass eine Person meines Vertrauens für die Umsetzung meiner Patientenverfügung sorgt. Diese vertraute Person soll eben nicht über mein Schicksal nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern meinen Willen umsetzen. Dabei kann und soll sie sich auf die Patientenverfügung stützen.

Auch für Ärzte ist es wichtig, dass sie über Patienten, die nicht mehr ansprechbar sind, mit bevollmächtigten Personen sprechen können. Denn, so habe ich gelernt, es gibt immer Situationen, in denen Patientenverfügungen nicht bis ins Detail greifen. Dann kann ein Gespräch mit Bevollmächtigten Klarheit schaffen, um den mutmaßlichen Willen des Patienten umzusetzen. Was viele nicht wissen: Im Ernstfall dürfen, rechtlich gesehen, Ehepartner, Eltern oder Kinder nicht einfach über den Angehörigen entscheiden, wenn sie keine Vorsorgevollmacht besitzen! Zur Not wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Für mich undenkbar.

Die rechtliche Situation

Natürlich helfen Rettungskräfte in akuter Lebensgefahr und handeln auch ohne persönliche Zustimmung – ob bei einem Unfall auf der Straße oder bei einer lebensbedrohlichen Situation im häuslichen Umfeld. Die Patientenverfügung ist allein für die Situation bestimmt, wenn der Patient/die Patientin sich außerhalb akuter Lebensgefahr befindet, aber nicht mehr ansprechbar und daher einwilligungsunfähig ist.

Für wichtige Entscheidungen muss dann der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Der Betreuungsrichter oder ein bestellter Betreuer hat dann den mutmaßlichen Patentenwillen zu ermitteln. Ohne Patientenverfügung und ohne persönliche Bindung zum Patienten ist das fast unmöglich. Übrigens macht aus diesem Grund auch eine Betreuungsverfügung Sinn. Sie sichert euch für Situationen ab, die in der Vorsorgevollmacht nicht geregelt wurden. Für diese Fälle dann ein Betreuer bestellt werden. Besser ist, wenn ihr vorher verfügt habt, wer dies sein soll.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung treten sofort nach Unterschrift in Kraft. Am besten ist, wenn die Bevollmächtigten nicht nur Kenntnis von den Schriften haben, sondern diese auch mit unterschreiben. Dies kann auch euer Hausarzt/eure Hausärztin übernehmen. Die Schriftstücke notariell beglaubigen zu lassen, ist nur in bestimmten Fällen erforderlich (zum Beispiel bei Immobiliengeschäften). Einzelheiten dazu findet ihr im Malteser-Webweiser zum Thema Patientenverfügung.

Hinweisschild Patientenverfügung

Meine Tipps

Natürlich ist das Thema rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung viel zu groß, um es hier detailliert zu besprechen. Ich habe aber aus dem Vortrag und aus meiner eigenen Recherche ein paar Tipps für euch:

  • Ladet euch die Formulare von der Webseite der Malteser herunter. Diese sind ausführlich genug, um Medizinern im Ernstfall Anhaltspunkte zu geben. Aber sie sind nicht „ausufernd“ und damit für medizinische Laien überfordernd. Ihr findet sie, inkl. Erläuterungen, hier: https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
  • Sprecht mit anderen über dieses Thema, dann wird euch eure eigene Position vielleicht klarer.
  • Füllt den ersten Punkt der Patientenverfügung (Wünsche, Werte und Lebensbild) auf jeden Fall aus, damit sowohl Ärzte als auch Angehörige eine Vorstellung von eurer Person und eurer Lebensauffassung erhalten.
  • Klärt medizinische Einzelheiten, die ihr nicht versteht, mit eurer Hausärztin/eurem Hausarzt.
  • Sprecht natürlich mit den Bevollmächtigten über die Inhalte, gebt ihnen eine Kopie der Unterlagen.
  • Hinterlegt die Verfügungen und Vollmachten bei euch zu Hause, beim Arzt/bei der Ärztin und auf eurem Smartphone.
  • Schreibt auf ein Kärtchen, dass ihr eine Patientenverfügung habt und wo diese zu finden ist, und steckt das Kärtchen in eure Brieftasche.
  • Diese Karte in der Brieftasche soll euch auch ab und zu daran erinnern, über die Inhalte eurer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nachzudenken. Ihr braucht beide Erklärungen nämlich nicht regelmäßig zu erneuern, sondern nur dann, wenn euer Wille sich geändert hat.

Falls ihr bis hierher gelesen habt: Wow – ihr seid echt interessiert! Und vielleicht ist der Schritt zur eigenen Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht jetzt gar nicht mehr so groß! Ich jedenfalls habe mir gerade einen Termin zur Besprechung mit meiner Ärztin gemacht. Danach kann ich mich diesbezüglich entspannt zurücklehnen. Und wenn ich Glück habe, tritt der im Kopf inszenierte Ernstfall ja auch nie ein und ich kann bis zum Schluss über mich selbst bestimmen. Falls nicht, habe ich jetzt vorgesorgt. Das fühlt sich gut an!

2 Gedanken zu „Für den Fall“

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